Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Zustandekommen / Gegenstand des Vertrages

(1) Der Vertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter durch das Absenden des Formulars „Reservierung“ mittels der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ auf der Webseite https://www.parken-zum-fliegen.de bzw. telefonische Reservierung (Angebot) und die anschließend innerhalb von 24 Stunden vom Vermieter an den Mieter per E-Mail versandte Vertragsbestätigung (Annahme) zustande.

(2) Gegenstand des zwischen Mieter und Vermieter geschlossenen Vertrages ist die Zurverfügungstellung eines Fahrzeugstellplatzes und der Transfer zum / vom Flughafen gemäß den Bedingungen (Parkhaus / Tiefgarage / Außenstellplatz, Mietdauer und Mietzins) der per E-Mail erfolgten Vertragsbestätigung.

(3) Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Fahrzeuges des Mieters sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrags.

§ 2 Mietzins / Pfandrecht

(1) Der jeweils vereinbarte Mietzins ist bei der Einfahrt in das Parkhaus / die Tiefgarage / die Außenstellplatzanlage in bar zur Zahlung fällig.

(2) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein gesetzliches und vertragliches Pfandrecht an dem vom Mieter eingestellten Fahrzeug. Im Übrigen steht dem Vermieter wegen seiner Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht am eingestellten Fahrzeug des Mieters zu.

§ 3 Kündigung

Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist für die Dauer der Mietzeit ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Stornierung des Vertrages

(1) Der Vermieter räumt dem Mieter das Recht ein, den Mietvertrag vor Beginn der Mietzeit zu stornieren. Eine Stornierung bis 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit ist kostenfrei. Erfolgt eine Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit, betragen die vom Mieter zu tragenden Kosten 50 % des vereinbarten Mietzinses. Wird der vom Vermieter zur Verfügung gestellte Fahrzeugstellplatz nicht in Anspruch genommen und der Vertrag nicht storniert, so hat der Mieter 80 % des vereinbarten Mietzinses zu tragen. Dem Mieter ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger ist, als die vereinbarte Pauschale.

(2) Die Stornierung hat in Textform, d.h. Brief (Herr Dieter Hofmann, Obere Gärten 30, 70771 Leinfelden-Echterdingen) oder E-Mail (info@parken-zum-fliegen.de) zu erfolgen.

(3) Das Recht des Mieters, den abgeschlossenen Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss kostenfrei zu widerrufen, bleibt unberührt.

§ 5 Haftung

(1) Der Vermieter haftet grundsätzlich für Schäden, die nachweislich von ihm bzw. seinen Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. Er haftet hingegen nicht für Schäden, die durch Naturereignisse, durch das eigene Verhalten des Mieters oder des Verhalten Dritter entstanden sind.

(2) Der Vermieter haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Der Vermieter haftet weiterhin auch bei einfacher Fahrlässigkeit, sofern ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).

(3) Der Mieter ist verpflichtet, offenkundige Schäden an seinem Fahrzeug vor Verlassen des Parkhauses / der Tiefgarage / der Außenstellplatzanlage unverzüglich dem Personal des Vermieters vor Ort oder, sollte Personal nicht zugegen sein, telefonisch unter 0711/50427998 bzw. 0171/6369335 zu melden und diesem Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug in Augenschein zu nehmen. Kann eine unverzügliche Schadensanzeige an den Vermieter aus objektiven Gründen nicht erfolgen oder ist eine solche dem Mieter unzumutbar, so ist diese innerhalb von sieben Tagen nach Verlassen des Parkhauses / der Tiefgarage / der Außenstellplatzanlage nachzuholen.

(4) Der Mieter ist verpflichtet, die Schadensanzeige nicht offenkundiger Schäden an seinem Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Verlassen des Parkhauses / der Tiefgarage / des Außenstellplatzes nachzuholen.

(5) Die Schadensanzeige gemäß Absatz 3 Satz 2 / Absatz 4 hat innerhalb der genannten Fristen schriftlich an den Vermieter (Herr Dieter Hofmann, Obere Gärten 30, 70771 Leinfelden-Echterdingen) zu erfolgen. Nicht fristgerecht erfolgte Schadensanzeigen führen zum Ausschluss des Schadensersatzanspruches.

§ 6 Fahrzeugschlüsselabgabe

(1) Haben die Parteien eine Übergabe der Fahrzeugschlüssel an den Vermieter für die Dauer der Mietzeit vereinbart, so ist der Vermieter verpflichtet, den Fahrzeugschlüssel so zu verwahren, dass ein unbefugter Zugriff Dritter verhindert wird.

(2) Dem Personal des Vermieters ist es bei Gefahr im Verzug / aus betrieblichen Gründen gestattet, das vom Mieter eingestellte Fahrzeug umzusetzen.

(3) Verweigert der Mieter bei Beginn der Mietzeit vereinbarungswidrig die Übergabe des Fahrzeugschlüssels, so hat der Vermieter das Recht, die Vertragserfüllung zu verweigern.

§ 7 Gerichtsstand

Ist der Mieter ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann der Vermieter an seinem allgemeinen Gerichtsstand Klage und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.

Stand: August 2016